Entstehungszeitpunkt von Auflösungsverlusten und nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG
Leitsatz
1. Der Auflösungsverlust aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird regelmäßig erst mit dem Abschluss des Konkursverfahrens
realisiert.
2. Ein früherer Realisationszeitpunkt kommt auch bei Überschuldung der Kapitalgesellschaft nicht in Betracht, wenn die Möglichkeit
eines Zwangsvergleichs besteht. Dies ist anzunehmen, wenn die Masse zur Befriedigung der bevorrechtigten Gläubiger ausreicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 139 Nr. 3 EFG 2003 S. 40 EFG 2003 S. 40 Nr. 1 YAAAB-07280
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