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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 6372/01 E EFG 2003 S. 1616

Gesetze: EStG § 10b Abs. 1 Satz 1, EStG § 10b Abs. 1 Satz 2, EStG § 10b Abs. 1 Satz 3

Spendenrücktrag bei Überschreitung nur eines der Höchstsätze des § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG

Leitsatz

Der Rücktrag einer Großspende in einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum setzt nicht die kumulative, sondern nur die alternative Überschreitung der Höchstsätze von 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. 2 v.T. der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1440 Nr. 24
EFG 2003 S. 1616
EFG 2003 S. 1616 Nr. 22
KÖSDI 2004 S. 14052 Nr. 2
GAAAB-07260

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