Leerstandszeiten einer Ferienwohnung bei freier Verfügungsbefugnis als Selbstnutzung
Leitsatz
Leerstandszeiten einer Ferienwohnung sind wegen der freien Verfügungsbefugnis des Eigentümers der einkommensteuerlich irrelevanten
Selbstnutzung zuzurechnen, wenn dieser zwar verpflichtet ist, geplante Selbstnutzungszeiten vor Saisonbeginn anzumelden und
von der Kurverwaltung außerhalb dieser Zeiten benannte Fremdmieter zu akzeptieren, andererseits aber der Eigentümer die Wohnung
auch selbst zur Vermietung anbieten kann und die Sanktion einer Vertragsverletzung sich in dem Ausschluss aus der Zimmervermittlung
der Kurverwaltung erschöpft.
Fundstelle(n): HAAAB-07251
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