Öffnungsklausel bei Überbewertung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück im Wege verfassungskonformer Auslegung
Leitsatz
Die gesetzliche Typisierung der Bedarfsbewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten Grundstücks muss im Wege verfassungskonformer
Auslegung um eine §145 Abs.3 Satz 3, § 146 Abs. 7 BewG entsprechende Öffnungsklausel ergänzt werden, wenn der so ermittelte
Wert (18,6-facher Betrag des jährlichen vertraglichen Pachtzinses) den Verkehrswert um mehr als das Doppelte übersteigt. Als
Grundbesitzwert ist in diesem Fall der Verkehrswert festzustellen.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1195 Nr. 19 EFG 2002 S. 1630 YAAAB-07241
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