Betriebsfremd vermietete Einfamilienhäuser mit geringer Grundstücksfläche als gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebs
Leitsatz
Neuerrichtete und an betriebsfremde Personen vermietete Einfamilienhäuser können ohne feststellbaren Förderungszusammenhang
nicht schon deshalb zur Belegung einer Reinvestitionsrücklage als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen
Betriebes behandelt werden, weil die diesen Objekten zuzuordnende Fläche 10% der betrieblichen Gesamtfläche unterschreitet.
Eine derartige Geringfügigkeitsgrenze kann vielmehr nur an die betriebswirtschaftliche Bedeutung der anteiligen Flächennutzung
anknüpfen (Abgrenzung zum , BStBl II 1993, 342).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1233 Nr. 23 EFG 2000 S. 1175 RAAAB-07239
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