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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 6126/97 BG EFG 2000 S. 1174

Gesetze: BewG § 20 Satz 2 2. Halbsatz, BewG § 75 Abs.1 Nr. 5, BewG § 75 Abs. 6, AO § 163 Abs. 1

Anwendung der Verwaltungsübung bis 1985 bei fehlerbeseitigender Artfortschreibung zum Einfamilienhaus

Leitsatz

  1. Bei einer fehlerbeseitigenden Artfortschreibung eines 1981 fertiggestellten Wohnhauses zum Einfamilienhaus muss die Finanzbehörde nach § 20 Satz 2, 2. Halbsatz BewG in der seit dem geltenden Fassung i. V. m. den gleichlautenden Ländererlassen vom (BStBl I 1995, 201) in ermessensgerechter Weise prüfen, ob das Gebäude im Wege einer Billigkeitsmaßnahme entsprechend der Verwaltungsübung bis zum Jahr 1985 weiterhin als Zweifamilienhaus bewertet werden kann.

  2. Diese bewertungsrechtliche Billigkeitsregelung ist unabhängig von der Ausstattung des Hauses, den Baukosten und dem Aufwand für die Schaffung getrennter Wohnungen anzuwenden.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1174
IAAAB-07229

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