Keine Anwendung des Mindeststeuersatzes bei beschränkt steuerpflichtigem Niederländer; notwendige Berücksichtigung des Grundfreibetrags
Leitsatz
1. Nach dem vorrangigen EG-Recht (Rs.C-107/94 "Asscher", EuGHE I 1996, 3089) dürfen die inländischen Einkünfte eines beschränkt
steuerpflichtigen niederländischen Staatsbürgers aus Beiratstätigkeit unabhängig von der Erlangung von Progressionsvorteilen
gegenüber einem unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem Mindeststeuersatz von 25% unterworfen werden.
2. Bei der Anwendung des Einkommensteuertarifs des § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG auf diese Einkünfte muss notwendigerweise auch
der Grundfreibetrag berücksichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 953 Nr. 15 EFG 2002 S. 916 EFG 2002 S. 916 Nr. 14 KÖSDI 2002 S. 13334 Nr. 7 YAAAB-07228
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