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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 11 K 3813/99 F EFG 2003 S. 1731

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 Satz 1, GKG § 13 Abs. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2b, EStG § 10d Abs. 2, EStG § 10d Abs. 3

Schätzung des Streitwerts in Verfahren wegen gesonderter Feststellung von Verlusten

Leitsatz

Beeinflusst die gesonderte Gewinnfeststellung lediglich die Höhe des verbleibenden einkommensteuerlichen Verlustabzugs und ist dessen Auswirkung auf zukünftige Einkommensteuerveranlagungen nicht absehbar, so ist der Streitwert mit 10% der streitigen Feststellungsbeträge zu schätzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 290 Nr. 5
EFG 2003 S. 1731
EFG 2003 S. 1731 Nr. 23
PAAAB-07218

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