Keine Eigenheimzulage für Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten
Leitsatz
Ein in einem Sondernutzungsgebiet errichtetes Wochenendhaus stellt auch dann kein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt dar,
wenn die zuständige Baubehörde durch eine sog. Freistellungsbescheinigung auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens
verzichtet hat. Denn dieser Freistellung kommt weder eine baugenehmigungsgleiche rechtsbegründende Wirkung hinsichtlich der
Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung zu, noch kann einer auf ein Wochenendhaus bezogenen Erklärung inhaltlich die Zustimmung
zu dessen dauernder Nutzung zu Wohnzwecken entnommen werden.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 216 EFG 2003 S. 216 Nr. 4 XAAAB-07195
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