Gewinnerzielungsabsicht bei einem (dauerdefizitären) Betrieb gewerblicher Art
Leitsatz
1. Ein bislang dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art (BgA) wird durch die Einlage einer gewinnträchtigen Beteiligung nur
dann zum Gewerbebetrieb, wenn absehbar ist, dass die Beteiligungserträge die aufgelaufenen Verluste auf Dauer übersteigen
und ein Totalgewinn erzielt werden kann.
2. Die Zuführung einer Finanzanlage zum gewillkürten Betriebsvermögen bewirkt mangels grundlegender Änderung der Geschäftstätigkeit
des Betriebes gewerblicher Art nicht die Gründung eines neuen Betriebs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1162 Nr. 19 EFG 2003 S. 1408 EFG 2003 S. 1408 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 49/2006 S. 4124 EAAAB-07184
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