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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2561/00 G EFG 2003 S. 1408

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2

Gewinnerzielungsabsicht bei einem (dauerdefizitären) Betrieb gewerblicher Art

Leitsatz

1. Ein bislang dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art (BgA) wird durch die Einlage einer gewinnträchtigen Beteiligung nur dann zum Gewerbebetrieb, wenn absehbar ist, dass die Beteiligungserträge die aufgelaufenen Verluste auf Dauer übersteigen und ein Totalgewinn erzielt werden kann.

2. Die Zuführung einer Finanzanlage zum gewillkürten Betriebsvermögen bewirkt mangels grundlegender Änderung der Geschäftstätigkeit des Betriebes gewerblicher Art nicht die Gründung eines neuen Betriebs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1162 Nr. 19
EFG 2003 S. 1408
EFG 2003 S. 1408 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 49/2006 S. 4124
EAAAB-07184

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