Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkäufen unter der aufschiebenden Bedingung der Auszahlung öffentlicher Mittel
Leitsatz
Kaufpreisforderungen aus durch die Bewilligung zinsverbilligter Wohnungsbaudarlehen aufschiebend bedingten Grundstücksveräußerungen
führen nicht bereits im Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzungen und Lasten zur Gewinnrealisierung, da die Preisgefahr
erst bei Wirksamkeit des Vertrages übergehen kann und die Forderungen aufgrund der vom Verkäufer nicht zu beherrschenden Darlehensbewilligung
auch wirtschaftlich mit über das normale Gewährleistungs- und Ausfallrisiko hinausgehenden Unwägbarkeiten behaftet sind.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 763 EFG 2003 S. 763 Nr. 11 KÖSDI 2003 S. 13786 Nr. 7 UAAAB-07183
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