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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 1963/99 Kg EFG 2000 S. 17

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c, EStG § 63 Abs. 1

Kein Warten auf einen Ausbildungsplatz bei Anmeldung bei einer weiterführenden Schule durch einen Berufstätigen

Kindergeld

Leitsatz

Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG sind nicht schon erfüllt, wenn ein bereits Berufstätiger sich zu einer Berufsausbildung entschließt und sich daraufhin bei einer Ausbildungsstätte bewirbt. Diese Vorschrift erfordert neben der Ausbildungswilligkeit des Kindes ein Warten auf einen Ausbildungsplatz. Hiervon kann nur gesprochen werden, wenn eine Lücke zwischen einem beendeten Ausbildungs- bzw. Lebensabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 17
BAAAB-07172

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