Änderbarkeit des Feststellungsbescheids über den
vortragsfähigen Gewerbeverlust trotz Feststellungsverjährung
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf
den
Leitsatz
Ist die Frist für die
Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes abgelaufen, kann der
Bescheid gleichwohl geändert werden, wenn für den Erlass des
Gewerbesteuermessbescheids Festsetzungverjährung für die Folgejahre,
unabhängig davon, ob diese Folgejahre unmittelbar an das Jahr der
Entstehung des Verlustes anknüpfen oder nicht, noch nicht für alle
Feststellungsbeteiligte eingetreten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 364 EFG 2003 S. 364 Nr. 6 RAAAB-07158
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.