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FG Bremen Urteil v. - 299328K 3

Gesetze: ZK Art. 203 Abs. 3 ZK Art. 204 ZK Art. 236 ZK Art. 239 ZK Art. 213 ZK-DVO Art 859 Nr 5 AO 1977§ 5 AO 1977 § 44

Zollschuldentstehung bei Entfernung einer sich in vorübergehender Verwahrung befindender Ware vom Verwahrungsort

Ausübung des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnern

Zollrecht

Leitsätze

1. Eine Ware, die sich im Status der vorübergehenden Verwahrung befindet, wird der zollamtlichen Überwachung i.S. von Art 203 ZK entzogen, sobald sie vom Verwahrungsort entfernt wird, ohne dass die zuständige Zollbehörde dem zugestimmt oder die Ware durch Anmeldung zu einem bestimmten Zollverfahren eine zollrechtliche Bestimmung erhalten hat.

2. Bei einer Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK hat das FA zu prüfen, ob weitere Personen als Schuldner dieser Zollschuld in Betracht kommen und gegebenenfalls eine Auswahl bei der Heranziehung zu treffen und zu begründen.

Der Steuerbescheid vom in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Fundstelle(n):
SAAAB-07149

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