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FG Bremen Urteil v. - 299267K 2

Gesetze: MinöStV § 53 Abs 1

Vergütung der Mineralölsteuer nach § 53 MinöStV

Leitsatz

Hat der Mineralöllieferant seinem Abnehmer wegen eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses Ratenzahlungen bewilligt, ist er für das Offenhalten des mineralölsteuerrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen den Fiskus grundsätzlich unschädlich, wenn der Lieferant auch nach Ausbleiben der vom Schuldner angekündigten Ratenzahlungen nicht sofort die gerichtliche Verfolgung einleitet, sondern bereit ist, eine neue Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu treffen. Hält der Schuldner allerdings die erneute Ratenzahlungsvereinbarung nicht ein, muss der Lieferant umgehend die offenen Forderungen gerichtlich geltend machen.

Fundstelle(n):
KAAAB-07143

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