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FG Bremen Urteil v. - 200063 K 3 EFG 2000 S. 1132

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6 S. 1

Vorsteuerabzug:

Pflegepauschbetrag bei Pflegegeldzahlung durch die Pflegeversicherung

Leitsatz

1. Der Umstand, dass ein pflegebedürftiges Kind von der Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld von 800 DM erhält, bewirkt nicht, dass dieses Pflegegeld als Einnahme der Mutter für die Pflege des Kindes zu behandeln ist, soweit sie nicht die Verwendung dieses Pflegegeldes für ihr Kind nachweist.

2. Der Ausschluss des Pflegepauschbetrags, wenn die Pflegeperson für die Pflege eigene Einnahmen erhält (§ 33b Abs. 6 Satz 1 EStG), bürdet der Finanzverwaltung die Feststellungslast für eigene Einnahmen der Pflegeperson für die Pflege auf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1132
HAAAB-07118

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