Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses für die Zurechnung des von einem wehrdienstleistenden Kind vereinnahmten Entlassungsgeldes
im Rahmen der Grenzbetragsberechnung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Leitsatz
Das einem Kind im Monat der Beendigung seines Wehrdienstes gezahlte Entlassungsgeld ist im Rahmen der Ermittlung der eigenen
Einkünfte und Bezüge des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG --entgegen der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs
DA 63.4.2.3 Abs. 2 Nr. 10, BStBl I 2000, 635-- dem Monat des tatsächlichen Zuflusses i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG und
damit einem sog. Kürzungsmonat zuzurechnen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 904 IAAAB-07067
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