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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 6 K 2226/98 E EFG 2001 S. 680

Gesetze: EStG § 10e, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 951, BGB § 812

Förderung eines auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäudes nach § 10e EStG

Wirtschaftliches Eigentum wegen Nutzungsberechtigung bis zum voraussichtlichen Wertverzehr des Gebäudes bzw. beim Bestehen eines Ausgleichsanspruchs bei Ende der Nutzungsüberlassung

Leitsatz

Wer auf fremden Grund und Boden ein Gebäude errichtet und zu eigenen Wohnzwecken nutzt, kann als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes und damit zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn die voraussichtliche Dauer der Nutzungsberechtigung des Grundstücks --hier: 35-jährige Pachtzeit-- mit der Nutzungsdauer des Gebäudes übereinstimmt oder nach Ablauf des langjährigen schuldrechtlichen Nutzungsrechts ein Anspruch auf Entschädigung --hier: Restwertentschädigung-- gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer besteht.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1203 Nr. 22
EFG 2001 S. 680
OAAAB-07065

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