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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 1528/00 EFG 2001 S. 1307

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 2, EStG § 11

Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nach dem Zuflussprinzip

Leitsatz

Einkünfte und Bezüge eines Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG zu ermitteln, d.h. sie sind in dem Monat zu erfassen, in dem sie dem Kind zugeflossen sind (hier: Ansatz einer Nachzahlung einer Unfallrente für mehrere Jahre).

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1307
HAAAB-07050

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