Fortbestand der Haushaltsaufnahme eines Kindes bei Unterbringung
bei den Großeltern zur vorübergehenden Schulausbildung
Leitsatz
Großeltern haben für ein
Enkelkind, das seinen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und sich in der Zeit von
Februar bis zum Ende des Schuljahres im Juli bei ihnen aufgehalten hat, keinen
Anspruch auf Kindergeld, wenn die Mutter die Kontakte während des
Aufenthalts bei der Großeltern aufrecht erhalten hat (hier: Besuch der
Mutter an zwei Wochenenden und Aufenthalt des Kindes in den Osterferien und
Pfingstferien bei seiner Mutter).
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1559 KAAAB-07049
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