Haftung eines mit seinen Pflichten nicht vertrauten
GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO 1977
Keine
Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO 1977 bei
behördlicher Kassation eines Haftungsbescheides
Haftung
für Umsatzsteuer 1995 bis 1996
Leitsatz
1. Lässt sich eine
wirtschaftlich unbedarfte Person aus persönlichen Gründen und wegen
der Hoffnung auf ein berufliches Fortkommen zum GmbH-Geschäftsführer
bestellen, tritt gleichwohl die Verantwortlichkeit des
Geschäftsführers als Haftender für die Erfüllung der
steuerlichen Pflichten der GmbH nach § 69 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO 1977
(hier: Haftung für Umsatzsteuerschulden) ein.
2. Wird ein angefochtener
Haftungsbescheid während des Klageverfahrens vom Finanzamt selbst
aufgehoben, hemmt § 171 Abs. 3a Satz 3 i.V.m. § 191 Abs. 3 Satz 1 AO
1977 den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 656 WAAAB-07045
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