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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 1159/99 EFG 2002 S. 160

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4

Übergang von der Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage

Familienleistungsausgleich

Leitsatz

1. Der Übergang von der Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist möglich, wenn sich ein Verwaltungsakt erledigt hat. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dessen Regelungsinhalt. Maßgeblich ist nur, dass der Verwaltungakt rechtlich nicht mehr vorhanden ist.

2. Hat die Familienkasse während des Klageverfahrens gegen die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld für den streitigen Zeitraum Kindergeld festgesetzt, hat sich durch den Erlass des beantragten Bescheids das Verfahren erledigt, nicht jedoch der begehrte Verwaltungsakt. Ein Übergang von der Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist in diesem Fall nicht möglich.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 160
EFG 2002 S. 160 Nr. 3
MAAAB-07044

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