Wiederaufnahme eines durch übereinstimmende als
tatsächliche Verständigung abgegebene Erledigungserklärungen
beendeten Klageverfahrens
AO/FGO-Sachen, sonstige Verfahren
(Aufhebung der Steuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume
1975–1978)
Leitsatz
1. Die von den Beteiligten in der
mündlichen Verhandlung bedingungsfrei und in der Form einer
tatsächlichen Verständigung abgegebenen Erklärungen über
die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache binden die Beteiligten nach
Treu und Glauben.
2. Das die tatsächliche
Verständigung nicht protokolliert wurde, beeinflusst deren Bindungswirkung
nicht.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 155 EFG 2002 S. 155 Nr. 3 JAAAB-07032
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