Keine Aufrechnung bei Begründung der Aufrechnungslage erst
nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
Aufrechnung der Umsatzsteuererstattungsansprüche einer
Organgesellschaft mit der aus den Umsatzsteuerschulden der Organträgerin
resultierenden Haftungsschuld
Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung
Leitsatz
1. Hebt das FA, nach dem es das
Bestehen eines Organschaftsverhältnisses festgestellt hat, die
Umsatzsteuerfestsetzungen gegenüber der Organgesellschaft auf, über
deren Vermögen zwischenzeitlich das Gesamtvollstreckungsverfahren
eröffnet wurde, und nimmt diese für Umsatzsteuern der
Organträgerin durch Haftungsbescheid in Anspruch, ist eine Aufrechnung der
Haftungsschuld mit dem Umsatzsteuererstattungsanspruch ausgeschlossen, da die
Aufrechnungslage erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens
begründet wurde.
2. Bislang ist höchstrichterlich
noch unentschieden, unter welchen Voraussetzungen das FA unter dem
Gesichtspunkt von Treu und Glauben ggf. Anspruch gegenüber der
Organgesellschaft auf Abschluss eines Verrechnungsvertrages zugunsten der
umsatzsteuerlichen Organträgerin hat.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 752 EFG 2003 S. 752 Nr. 11 ZAAAB-07031
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