Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparrücklage
Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO
Feststellungsbescheid 1997
Leitsätze
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass auch bei Gewinnerermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Bildung einer Ansparrücklage
eine Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht durch Benennung der einzelnen Investitionsvorhaben nach Zeitpunkt, Art und Umfang
voraussetzt. Dazu müssen das einzelne Wirtschaftsgut seiner Funktion nach benannt und die voraussichtlichen Anschaffungskosten
angegeben werden; eine pauschale Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter reicht generell nicht aus.
2. Die fehlende Konkretisierung der zur Anschaffung vorgesehenen Wirtschaftsgüter kann nicht nachträglich nachgeholt werden
(hier: mehrere Jahre später nach einer Beanstandung durch den Betriebsprüfer).
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1025 EFG 2002 S. 1025 Nr. 16 PAAAB-07030
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.