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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 4 K 472/01 EFG 2002 S. 705

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3 S. 6, FGO § 62 Abs. 3 S. 3, FGO § 62 Abs. 3 S. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Zulässigkeit der Ausschlussfristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gegenüber berufsmäßigen Vertretern

Zollrecht

Leitsätze

1. § 62 Abs. 3 Satz 6 FGO i.d.F. vom schreibt nicht vor, dass die Finanzgerichte berufsmäßigen Prozessvertretern nur noch bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte eine Ausschlussfrist zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht setzen können.

2. Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, wann Angehörigen der steuerberatenden Berufe Ausschlussfristen i. S. des § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO i.d.F. vom gesetzt werden können.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1220 Nr. 19
EFG 2002 S. 705
UAAAB-07024

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