Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 4 K 2797/99 EFG 2000 S. 1419

Gesetze: StromStG § 2 Nr 3, StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4

Bananenreifanlage als produzierendes Gewerbe i.S.d. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG

Leitsatz

Der Betrieb einer Bananenreifanlage ist ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes und kann damit beim vorliegen der übrigen Voraussetzungen ermäßigt besteuerten Strom nach § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG entnehmen. Die Einreihung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes erfolgt in Abschnitt D Abteilung 15 -Obst- und Gemüseverarbeitung-, unabhängig von einer ausdrücklichen Verzeichnung in einer der Unterklassen von Abschnitt D.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1419
ZAAAB-07018

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen