Erschließungsbeiträge als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Leitsatz
1. Allein ein möglicherweise bestehender enger sachlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung eines Grundstücks und dessen
zukünftiger Erschließung reicht nicht aus, um die Auferlegung der zukünftigen Erschließungskosten zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs
zu machen.
2. Ein Erschließungsentgelt wird nicht als Teil des Kaufpreises eines Grundstücks empfangen, wenn die Erschließungsgesellschaft,
die mit der Grundstücksveräußerungsgesellschaft über einen Dritten, dem ursprünglichen Alleingesellschafter, der Erschließungsgesellschaft,
verbunden war, das Erschließungskonzept im Wesentlichen noch nicht entwickelt hat und im Zuge des Verkaufs der Grundstücke
immer mehr Erwerber Gesellschafter werden, die den Einfluss des Dritten auf die Erschließung einschränken und ihren eigenen
erhöhen (hier: erheblicher Einfluss des Erwerbers auf das Erschließungskonzept).
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1028 EAAAB-06977
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