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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 1125/98 I EFG 2000 S. 393

Gesetze: AO 1977 § 12 Satz 2 Nr 6 InvZulG 1993 § 3 Satz 2 InvZulG 1993 § 3 Satz 3

Nur zum Absatz eingesetzte Organgesellschaft eines Bäckereiunternehmens als nicht investitionszulagenbegünstige "Betriebsstätte des Handels"

Leitsatz

Werden die von der in die Handwerksrolle eingetragenen Organträgerin hergestellten Bäckereierzeugnisse an ihre nicht in die Handwerksrolle eingetragene Organgesellschaft verkauft und von dieser in deren Läden an die Kunden weiterveräußert, stellen die Läden der Organgesellschaft für die Organmutter Betriebsstätten des Handels i.S. von § 12 Satz 2 Nr. 6 AO 1977, § 3 InvZulG 1993 dar. Der Organmutter steht daher keine Investitionszulage für von ihr angeschaffte und von der Organgesellschaft genutzte Ladeneinrichtungen zu.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 393
GAAAB-06972

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