Klagebefugnis bei Gesamtvertretungs- und
Gesamtgeschäftsführungsbefugnis für eine GbR
Auslandsreise von Juristen in die USA
Einheitliche und
gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997
Leitsatz
1. Sieht der Gesellschaftsvertrag
einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts die Gesamtvertretungs- und
Gesamtgeschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter vor, so ist eine
nicht von allen Gesellschaftern erhobene Klage gegen einen an die GbR
gerichteten Gewinnfeststellungsbescheid unzulässig; § 48 Abs. 1 Nr. 2
FGO ist in diesem Fall nicht anwendbar.
2. Der Teilnehmerkreis an einer von
der Deutsch-Nordamerikanischen Gesellschaft organisierten USA-Reise für
Juristen ist nicht „homogen” im Sinne der Rechtsprechung zu
Auslandsreisen, wenn er sich aus Juristen zahlreicher Spezialgebiete und
Tätigkeitsfelder zusammensetzt und dementsprechend nur
allgemein-juristische Fragen betreffend das US-amerikanische Rechtssystem
behandelt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 157 EFG 2002 S. 157 Nr. 3 WAAAB-06958
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