Kommunale GmbH, die Wohnbaugebiete erschließt, ist keine Wirtschaftsförderungsgesellschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG
Leitsatz
1. Unter eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG steuerbefreite Wirtschaftsförderung rechnet nicht die Erschließung von Wohngebieten
durch eine kommunale GmbH. Derartige Erschließungsmaßnahmen tragen zwar zur strukturellen Verbesserung einer Gemeinde
bzw. Region bei. Sie födern deren wirtschaftliche Entwicklung jedoch nur mittelbar. Auch die Errichtung eines Wasserwerks
durch eine kommunale GmbH ist nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG begünstigt, wenn das Wasserwerk nicht nur einem neuerschlossenem
Gewerbegebiet, sondern gleichermaßen der Gemeinde dient.
2. Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG entfällt in vollem Umfang, wenn eine kommunale GmbH Tätigkeiten
ausübt, die nicht den Befreiungstatbestand erfüllen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 850 UAAAB-06950
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