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FG DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 2 K 2501/98 BG EFG 2001 S. 342

Gesetze: BewG § 72BewG § 129 Abs 2 Nr 2BewG DDR § 53 BauGB § 35

Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

Leitsatz

Ein ehemals als Militärflughafen genutztes Grundstück, das in das allgemeine Grundvermögen des Bundes überführt worden ist und dessen bauliche Anlagen wegen der Belegenheit im Außenbereich i. S. des § 35 BauGB baurechtlich nicht zu zivilrechtlichen Zwecken genutzt werden darf, ist als unbebautes Grundstück zu bewerten.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 342
TAAAB-06946

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