Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendung von
Darlehensmitteln für den Schuldzinsenabzug
Leitsatz
War von vornherein geplant, die
Renovierung eigengewerblich genutzter Räume durch Aufnahme eines Darlehens
zu finanzieren, kann das erst nach fast vollständiger Beendigung der
Renovierungsaufwendungen --ohne Zweckbestimmung-- vereinbarte Darlehen dennoch
als im betrieblichen Zusammenhang mit den Renovierungsaufwendungen stehend
angesehen werden (hier: Zwischenfinanzierung durch eigenbetriebliche Mittel).
Eine unmittelbar nachfolgende Entnahme betrieblicher Mittel zu privaten Zwecken
spricht nicht ohne weiteres gegen die Annahme einer Betriebsschuld und damit
gegen die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen als Betriebsausgaben.
Fundstelle(n): VAAAB-06928
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.