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FG DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 1 K 627/97 U EFG 2000 S. 820

Gesetze: UStG 1993 § 2 Abs 1UStG 1993 Abs 1 Nr 1 UStG 1993 § 3 Abs 1UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1UStG 1993 § 2 Abs 2 Satz 3

Unternehmereigenschaft einer nach der Sitztheorie nicht anzuerkennenden Briefkastenfirma mit Sitz auf der Isle of Man

Leitsatz

Eine als juristsche Person nach dem Recht der Isle of Man wirksam gegründete und dort ins Handelsregister eingetragene Gesellschaft (mit GmbH vergleichbare private limited Company) kann auch dann im Inland als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne anzuerkennen sein, wenn sie zivil-, zivilprozess- und vielleicht auch ertragsteuerlich aufgrund der streitigen Anwendung der Sitztheorie im Inland keine Anerkennung als juristische Person fände, ertragsteuerlich als Briefkasten- oder Domizilgesellschaft zu behandeln ist und die hinter der Gesellschaft stehenden Personen nicht benannt werden (vgl. Rechtsprechung zur Unternehmereigenschaft von Domizilgesellschaften und Strohmännern).

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 820
IAAAB-06899

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