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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 9 B 9332/02 EFG 2003 S. 1515

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EigZulG § 11 Abs. 3 Satz 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Berichtigung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

Leitsatz

Angaben in einem Investitionszulagenantrag, die für die Finanzbehörde nachträgliche Tatsachenerkenntnisse für einen bereits ergangenen Bescheid zur Festsetzung der Eigenheimzulage ergeben, rechtfertigen eine Berichtigung des Bescheides zur Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1515
EFG 2003 S. 1515 Nr. 21
KAAAB-06855

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