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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3062/97

Gesetze: EStG § 26 aEStG § 26 Abs. 1AO:42 AO § 42AO § 278 Abs. 2

Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung

Leitsatz

Das in § 26 Abs. 1 EStG Ehegatten eingeräumte Wahlrecht zur getrennten Veranlagung oder zur Zusammenveranlagung kann im finanzgerichtlichen Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ausgeübt oder widerrufen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1040 Nr. 17
AAAAB-06815

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