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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5386/00

Gesetze: DBA Spanien Art. 4 Abs. 1, DBA Spanien Art. 4 Abs. 2a, DBA Spanien Art. 4 Abs. 2b

Ort des gewöhnlichen Aufenthalts bei Mehrfachwohnsitz nach dem DBA-Spanien

Leitsatz

Wenn bei Mehrfachwohnsitz nicht festgestellt werden kann in welchem Vertragsstaat ein Steuerpflichtiger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat, ist gemäß Art. 4 Abs. 2b des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien auf den gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
LAAAB-06807

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