Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei Übertragung nach dem VermG
Leitsatz
Auf Grund der Besonderheiten der Rückübertragung nach dem VermG kann die AfA für ein rückübertragenes Grundstück erst mit
dem Zeitpunkt der Rückübertragung geltend gemacht werden. Insoweit kommt der Verwaltungsentscheidung für die Rückübertragung
konstitutive Wirkung zu, wobei für den Zeitpunkt der Rückübergabe nicht erst auf die Bestandskraft des Bescheides, sondern
auf den Zugang bzw. die Zustellung des Restitutionsbescheides abzustellen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 684 EFG 2003 S. 684 Nr. 10 NAAAB-06802
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