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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1294/00 EFG 2003 S. 8

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1 Satz 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 108 Abs. 1, AO § 108 Abs. 3, BGB § 103

Versäumnis der Klagefrist, wenn rechtzeitige Zustellung der Einspruchsentscheidung auf Grund einer dem Prozeßbevollmächtigen zuzurechnenden Vereinbarung mit der Deutschen Post AG unterbleibt

Leitsatz

Ist nach den Feststellungen des Gerichts zweifelsfrei davon auszugehen, dass die Einspruchsentscheidung an einem bestimmten Tag hätte zugestellt werden können und dies nur auf Grund einer dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnenden Vereinbarung mit der Deutschen Post AG unterblieben ist, so ist dies einem Zugang gleichzusetzen.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 55 Nr. 1
EFG 2003 S. 8
EFG 2003 S. 8 Nr. 1
PAAAB-06781

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