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Finanzgericht Berlin  v. - 7 K 7416/01 EFG 2002 S. 954

Gesetze: AO § 319ZPO § 850c StVollzG § 52 StVollzG § 47

Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen

Leitsatz

Das Eigengeld im Sinne des § 52 StVollzG stellt eine nach § 309 AO pfändbare Geldforderung dar, die nicht den Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO in Verbindung mit §§ 850 ff. ZPO unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 954
EAAAB-06750

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