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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 8014/00 EFG 2002 S. 441

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 90 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 3, AO § 160

Darlehensgewährung durch eine Domizilgesellschaft

Leitsatz

Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Pflichten aus § 90 Abs. 2 AO und ist der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar, dann kann zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgegangen werden, für denunter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 441
EAAAB-06737

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