Vollziehungsaussetzung nur bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts
Leitsatz
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gewerbesteuermeßbescheides 1994 bzw. des darauf beruhenden Zerlegungsbescheides
bestehen dann nicht, wenn das Gericht in einer früheren Entscheidung über die Frage der Anerkennung einer gewerbesteuerlichen
Organschaft rechtskräftig entschieden hat und die Antragstellerin nichts vorgetragen hat, was für das Streitjahr auf einen
gegenüber den Jahren 1981 bis 1985 abweichenden Sachverhalt schließen lässt. Insoweit reicht es nicht aus, das Vorliegen gleicher
Verhältnisse wie in den bereits entschiedenen Besteuerungszeiträumen lediglich anzuzweifeln, insbesondere dann nicht, wenn
weder neue Aspekte tatsächlicher Art noch neue rechtliche Argumente vorgetragen werden, die der Senat nicht bereits in seiner
rechtskräftigen Entscheidung gewürdigt hätte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAB-06727
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