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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 6 K 6175/00 EFG 2001 S. 1373

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6 Satz 1 SGB-XI § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB-XI § 15 Abs. 1 Nr. 2 SGB-XI § 166 Abs. 2 Nr. 2

Pflege-Pauschbetrag: Von der Pflegekasse übernommene Rentenversicherungsbeiträge als ”Einnahmen” i. S. des § 33b Abs. 6 EStG?

Leitsatz

Die Gewährung eines Pflege-Pauschbetrages gem. § 33b Abs. 6 EStG scheitert nicht daran, dass die Pflegekasse für den Steuerpflichtigen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB-XI in Verb. mit §§ 15 Abs. 1 Nr. 2, 166 Abs. 2 Nr. 2b SGB-XI Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Letztere stellen keine ”Einnahmen” i. S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1279 Nr. 23
EFG 2001 S. 1373
UAAAB-06710

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