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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7221/99 EFG 2001 S. 1005

Gesetze: UStDV § 48 Abs. 4

Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung bei antragsgemäßer Umstellung des Voranmeldungszeitraums

Leitsatz

Die Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist bei antragsgemäßer Umstellung auf den vierteljährlichen Voranmeldungszeitraum bei der Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung für den letzten Monat vorzunehmen, für den die Dauerfristverlängerung noch gilt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1005
OAAAB-06696

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