1. Beschwer wegen Zuordnung von Einkünften zu einer bestimmten Einkunftsart im Feststellungsverfahren2. Zugehörigkeit einer
vermieteten Wohnung zum Betriebsvermögen von Freiberuflern
Leitsatz
Eine Beschwer ist im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer Architektengemeinschaft
gegeben, wenn es um die Zuordnung von Einkünften zu einer bestimmten Einkunftsart geht.
Eine an einen Betriebsangehörigen vermietete Eigentumswohnung gehört auch dann nicht zum notwendigen Betriebsvermögen einer
Architektengemeinschaft, wenn die Eigentumswohnung als Ersatzwohnraum aufgrund behördlicher Auflage deshalb angeschafft wurde,
weil das Architekturbüro weiter in einer unter die Zweckentfremdungs-Verbots-Verordnung fallende Wohnung betrieben werden
sollte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1140 Nr. 21 EFG 2001 S. 879 KAAAB-06693
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