Einkünfte eines häuslichen Pflegedienstes gewerblich?
Leitsatz
Ein eigenverantwortliches Tätigwerden einer Pflegedienstbetreiberin im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG kann nur dann
angenommen werden, wenn die Pflegedienstbetreiberin aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle
maßgeblich auf die Pflegetätigkeit der Mitarbeiter bei jedem einzelnen Patienten Einfluss nimmt. Davon kann jedenfalls dann
nicht ausgegangen werden, wenn die Unternehmerin rechnerisch nur ca. 7 v. H. ihrer Patienten behandeln oder deren Behandlung
intensiv überwachen konnte.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 833 VAAAB-06685
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.