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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 9 B 2477/00 EFG 2001 S. 801

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, AO § 34 Abs. 1, AO § 69

Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung seiner steuerlichen Pflichten

Leitsatz

  1. Der Geschäftsführer haftet wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die nicht entrichteten Vorauszahlungsbeträge nach §§ 34 Abs. 1 und 69 AO.

  2. Übersteigt oder bestätigt die Umsatzsteuerjahresveranlagung die Ergebnisse der haftungsauslösenden Voranmeldungen und Festsetzungen, dann besteht der Haftungsanspruch unvermindert in Höhe der rückständigen Vorauszahlungsbeträge fort.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 801
XAAAB-06680

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