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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9347/97 EFG 2001 S. 345

Gesetze: DBAE Art. 17 DBAB Art. 14 DBAB Art. 17 DBAGB Art. XI Abs. 6 DBANL Art. 9 Abs. 2

Regisseure und Dramaturgen fallen nicht unter den Begriff vortragende Künstler

Leitsatz

Von den dem Art. 17 MustAbK entsprechenden Bestimmungen der einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen werden lediglich vortragende Künstler erfasst, die unmittelbar oder allenfalls mittelbar über die Medien in der Öffentlichkeit oder vor Publikum auftreten. Darunter fallen Regisseure und Dramaturgen regelmäßig nicht.

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 951 Nr. 18
DStRE 2001 S. 365 Nr. 7
EFG 2001 S. 345
YAAAB-06671

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