Erlass von Steuerabzugsbeträgen wegen Art der
Steuerverwendung
Leitsatz
1. Ein Erlass von Steuern wegen der
Art der Steuerverwendung kommt nicht in Betracht. Eine unmittelbare Mitwirkung
des Steuerpflichtigen an der Entscheidung über die Art der
Steuerverwendung ist weder in der Verfassung noch in anderen Gesetzen
vorgesehen. Im Rahmen des Billigkeitsverfahrens kann deshalb von einem
Steuerpflichtigen auch nicht geltend gemacht werden, daß die Verwendung
des Steueraufkommens in verfassungswidriger Weise in seine Rechte eingreife
(vgl.
,
BStBl II 1992, 303)
2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az des BFH: VI B 165/00).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAB-06637
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