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FG Baden-Württemberg  v. - 9 K 9/99 EFG 2000 S. 194

Abzugsfähigkeit von Einfuhrumsatzsteuer bei einer Werklieferung; Feststellungslast. Umsatzsteuer 1990. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: V R 85/99)

Leitsatz

1. Abzugsfähigkeit von Einfuhrumsatzsteuer: Wird bei einer Werklieferung der Gegenstand der Lieferung fest mit dem Grund und Boden verbunden (hier: Errichtung von Ställen aus Baufertigteilen) gilt die Vorschrift des § 3 Abs. 7 Satz 3 UStG 1980 nicht, so dass die Verfügungsmacht erst mit der Übergabe des Gegenstands verschafft wird.

2. Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob § 3 Abs. 7 UStG auch gilt, wenn die Leistung als Werklieferung i.S. v. § 3 Abs. 4 UStG anzusehen ist und ob nicht derjenige die Feststellungslast trägt, der das Vorliegen einer Lieferung i.S. v. § 3 Abs. 1 UStG bestreitet und stattdessen behauptet, die streitige Leistung sei als Werklieferung anzusehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 194
OAAAB-06631

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